Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)
Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK
Von der Buße
Von der Buße wird gelehrt, daß diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Buße kommen, Vergebung der Sünden erlangen mögen, und ihnen die Absolution von der Kirche nicht geweigert werden soll. Und wahre rechte Buße ist eigentlich Reue und Leid oder Schrecken haben über die Sünde, und doch daneben glauben an das Evangelium und die Absolution, daß die Sünde vergeben und durch Christus Gnade erworben sei, welcher Glaube wiederum das Herz tröstet und zufrieden macht.
Danach soll auch Besserung folgen, und daß man von Sünden lasse; denn dies sollen die Früchte der Buße sein wie Johannes spricht Matth. 3: „Wirket rechtschaffene Frucht der Buße.“
Hier werden verworfen die, die lehren, daß diejenigen, die einst fromm geworden sind, nicht wieder fallen mögen.
Auch werden die Novatianer verdammt, welche die Absolution denen, die nach der Taufe gesündigt hatten, verweigerten.
Auch werden die verworfen, die nicht lehren, daß man durch Glauben Vergebung der Sünde erlange, sondern durch unser Genugtun.
- Inhaltsverzeichnis
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- Der 3. Artikel
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- Der 19. Artikel
- Der 20. Artikel
- Der 21. Artikel
- Schluß des 1. Teils
- 2. Teil
- Der 22. Artikel
- Der 23. Artikel
- Der 24. Artikel
- Der 25. Artikel
- Der 26. Artikel
- Der 27. Artikel
- Der 28. Artikel
- Beschluß