Christian Beyer verliest vor Kaiser Karl V. die „Confessio Augustana“

Der 15. Artikel

Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)


Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK


Von Kirchenordnungen


Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen zu halten, die ohne Sünde gehalten werden mögen und dem Frieden und guter Ordnung in der Kirchen dienen, als gewisse Feiern, Feste und dergleichen.
Doch geschieht Unterricht dabei, daß man die Gewissen nicht damit beschweren soll, so als seien solche Dinge nötig zur Seligkeit.
Darüber wird gelehrt, daß alle Satzungen und Traditionen, die von Menschen dazu gemacht sind, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelium und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; deshalb sind Klostergelübde und andere Traditionen von Unterscheidung der Speise, Tage usw., dadurch man meint, Gnade zu verdienen und für Sünde genug zu tun, untüchtig und gegen das Evangelium.



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