Christian Beyer verliest vor Kaiser Karl V. die „Confessio Augustana“

Der 16. Artikel

Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)


Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK


Von der Polizei und weltlichem
Regiment


Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen ohne Sünde im Obrigkeits-, Fürsten- und Richteramt sein mögen, nach kaiserlichen und anderen üblichen Rechten Urteil und Recht zu sprechen, Übeltäter mit dem Schwert zu bestrafen, rechtmäßige Kriege zu führen, zu streiten, zu kaufen und zu verkaufen, aufgelegte Eide zu tun, Eigentum zu haben, ehrlich zu sein etc.
Hier werden diejenigen verdammt, die lehren, daß es christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorgenannten Stücke zu [ent]äußern; so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerliches, zeitliches, sondern innerliches, ewiges Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stößt weltliches Regiment, Polizei und Ehestand nicht um, sondern will, daß man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung, und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke beweise, ein jeder nach seinem Beruf.
Deshalb sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, was ohne Sünde geschehen mag. Denn wenn der Obrigkeit Gebot nicht ohne Sünde geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein, als den Menschen. Apg. 5.



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