Christian Beyer verliest vor Kaiser Karl V. die „Confessio Augustana“

Der 18. Artikel

Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)


Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK


Vom freien Willen


Vom freien Willen wird so gelehrt, daß der Mensch in gewissem Maße einen freien Willen habe, äußerlich ehrbar zu leben und zu wählen unter den Dingen, die die Vernunft begreift. Aber ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes kann der Mensch Gott nicht gefallen, Gott nicht von Herzen fürchten oder an ihn glauben oder nicht die angeborenen, bösen Lüste aus dem Herzen werfen, sondern dies geschieht durch den Heiligen Geist, der durch Gottes Wort gegeben wird. Denn Paulus spricht in 1. Kor 2: „Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes.“ Und damit man erkennen möge, daß hierin keine Neuigkeit gelehrt wird, so sind das die klaren Worte Augustins vom freien Willen, hier beigefügt aus dem dritten Buch Hypognosticon: „Wir bekennen, daß in allen Menschen ein freier Wille ist, denn sie haben alle natürlich angeborene Vernunft, nicht daß sie etwas vermögen mit Gott zu handeln, wie Gott von Herzen zu lieben, zu fürchten, sondern allein in äußerlichen Werken diese Lebens haben sie Freiheit, Gutes oder Böses zu wählen.
Gut meine ich, was die Natur vermag, wie auf dem Acker zu arbeiten oder nicht, zu essen, zu trinken, zu einem Freund zu gehen oder nicht, ein Kleid an- oder auszuziehen, zu bauen, ein Weib zu nehmen, ein Handwerk zu treiben und dergleichen etwas Nützliches und Gutes zu tun. Welches alles doch ohne Gott nicht ist, noch besteht, sondern alles aus ihm und durch ihn ist. Dagegen kann der Mensch auch Böses nach eigener Wahl vornehmen, wie vor einem Abgott niederzuknieen, einen Totschlag zu tun etc.“



Schreibe einen Kommentar