Christian Beyer verliest vor Kaiser Karl V. die „Confessio Augustana“

Der 21. Artikel

Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)


Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK


Vom Dienst der Heiligen


Vom Heiligendienst wird von den Unseren also gelehrt, daß man der Heiligen gedenken soll, damit wir unsern Glauben stärken, so wir sehen, wie ihnen Gnade widerfahren und wie ihnen durch Glauben geholfen ist; dazu daß man ein Beispiel nehme von ihren guten Werken, ein jeder nach seinem Beruf, gleichwie Kaiserliche Majestät seliglich und göttlich dem Exempel Davids folgen mag, Krieg widerden Türken zu fuhren; denn beide sind sie in königlichem Amt, welches Schutz und Schirm ihrer Untertanen fordert.
Durch die Schrift aber mag man nicht beweisen, daß man die Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen suchen soll. „Denn es ist allein ein einiger Versöhner und Mittler gesetzt zwischen Gott und den Menschen, Jesus Christus“, 1.Timoth. 2, welcher ist der einzige Heiland, der einzige Hohepriester, Gnadenstuhl und Fürsprecher vor Gott, Röm. 8. Und der hat allein zugesagt, daß er unser Gebet erhören wolle. Das ist auch der höchste Gottesdienst nach der Schrift, daß man denselben Jesus Christus in allen Nöten und Anliegen von Herzen suche und anrufe: „So jemand sündigt, haben wir einen Fürsprecher bei Gott, der gerecht ist, Jesum etc.“



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