Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)
Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK
Von der Bischöfe Gewalt
Von der Bischöfe Gewalt ist vorzeiten viel und mancherlei geschrieben worden und manche haben unschicklich die Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert untereinander gemengt, und aus diesem unordentlichen Gemenge sind sehr große Kriege, Aufruhr und Empörung erfolgt, solange die Bischöfe im Schein ihrer Gewalts, die ihnen von Christus gegeben ist, nicht nur neue Gottesdienste angerichtet haben und mit Vorbehalt etlicher Fälle und mit gewaltsamen Bann die Gewissen beschwert haben, sondern sich auch unterwunden haben, Kaiser und Könige einzusetzen und abzusetzen nach ihrem Gefallens. Diesen Frevel haben auch lange Zeit hiervor gelehrte und gottesfürchtige Leute in der Christenheit getadelt. Deshalb sind die Unseren zum Trost der Gewissen gezwungen worden, die Unterscheidung zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt, des Schwerts und Regiments, anzuzeigen, und haben gelehrt, daß man beide Regimente und Gewalten um des Gebots Gottes willen mit aller Andacht ehren und wohl halten soll als die zwei höchsten Gaben Gottes auf Erden.
Nun lehren die Unseren, daß die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe gemäß dem Evangelium sei eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sacrament zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt Joh. 20: „Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmet hin den heiligen Geist; welchen ihr ihre Sünden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein.“
Dieselbe Gewalt der Schlüssel oder Bischöfe übt und treibt man allein mit der Lehre und Predigt von Gottes Wort und mit Handreichung der Sakramente an viele oder einzelne Personen, gemäß der Berufung. Denn damit werden nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter gegeben, nämlich ewige Gerechtigkeit, der heilige Geist und das ewige Leben.
Diese Güter kann man anders nicht erlangen, als durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sakramente. Denn Sankt Paulus spricht: „Das Evangelium ist eine Kraft Gottes selig zu machen alle, die daran glauben.“ Dieweil nun die Gewalt der Kirchen oder Bischöfe ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt geübt und getrieben wird, so hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment nicht. Denn das weltliche Regiment gehet mit ganz anderen Sachen um als das Evangelium, weltliche Gewalt schützt nicht die Seele, sondern Leib und Gut gegen äußerliche Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Strafen.
Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und das weltliche, nicht ineinander mengen und werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen, sie soll auch nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht Könige einsetzen und absetzen, soll das weltliche Gesetz und den Gehorsam gegenüber der Oberkeit nicht aufheben und zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze vorschreiben darüber, wie das öffentliche Leben zu regeln sei, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ Ebenso: „Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt?“ und Sankt Paulus an die Philipper 3: „Unser Bürgerschaft ist im Himmel“, und in der anderen an die Korinther 10: „Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu zerstören die Anschläge und alles Hohe, das sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes.“ Diesergestalt unterscheiden die Unseren beide Regimente und Gewalt-Ämter, und heißen sie beide als die höchsten Gaben Gottes auf Erden in Ehren halten. Wo aber die Bischofe weltliches Regiment und Schwert haben, so haben sie dieselben nicht als Bischöfe aus göttlichem Recht, sondern aus menschlichen kaiserlichen Rechten, geschenkt von römischen Kaisern und Königen zu weltlicher Verwaltung ihrer Güter, und geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.
Deshalb ist das bischöfliche Amt nach göttlichem Recht, das Evangelium zu predigen, Sünde zu vergeben, Lehre zu urteilen, und die Lehre, die dem Evangelium entgegen steht, zu verwerfen, und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenbar ist, aus der christlichen Gemeinde auszuschließen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und diesfalls sind es die Pfarrer und Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Luk. 10: „Wer euch hört, der hört mich.“ Wo sie aber etwas dem Evangelium entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Fall, dass wir nicht sollen gehorsam sein: Matth. 7: „Sehet euch vor vor den falschen Propheten.“ Und Sankt Paulus Gal. 1: „So auch wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium predigen würden, der sei verflucht“, und in 2. Korinth 13: „Wir haben kein Macht wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit“; ebenso: „Nach der Macht, welche mir der Herr zu bessern, und nicht zu verderben, gegeben hat.“ Also gebietet auch das geistliche Recht 2, q. 7, im Kap. „Sacerdotes“ und im Kap. „Oves“. Und Sankt Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianum, man soll auch den Bischöfen, die ordentlich gewählt sind, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige göttliche Schrift lehren oder ordnen.
Daß aber die Bischöfe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als nämlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben haben sie kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien nachlässig in solchem Amt sind, sind die Fürsten schuldig, sie mögen es auch gern oder ungern tun, hierin ihren Untertanen um Friedens willen Recht zu sprechen, zu Verhütung von Unfrieden und großer Unruhe in den Ländern.
Weiter disputiert man, ob auch Bischöfe Macht haben, Zeremonien in der Kirche aufzurichten, desgleichen Satzungen von Speise, Feiertagen und von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener. Denn jene, die den Bischöfen diese Gewalt geben, führen diesen Spruch Christi an, Johannes 16: „Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber könnt es jetzt nicht tragen; wenn aber der Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit führen.»
Dazu führen sie auch das Beispiel Apg 15 an, wo sie Blut und Ersticktes verboten haben. So führt man auch an, daß der Sabbat in den Sonntag verwandelt worden ist gegen die zehn Gebote, wie sie meinen, und es wird kein Beispiel so hoch getrieben wie die Verwandlung des Sabbats, und sie wollen damit erhalten, daß die Gewalt der Kirche groß sei, weil sie von einem der zehn Gebote dispensiert und etwas daran verändert hat.
Aber die Unseren lehren in dieser Frage, daß die Bischöfe nicht Macht haben, etwas gegen das Evangelium zu setzen und aufzurichten, wie denn oben angezeigt ist und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nun ist dieses offensichtlich gegen Gottes Befehl und Wort, Gesetze zu machen oder zu gebieten in der Meinung, daß man dadurch für die Sünde genugtue und Gnade erlange. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi verlästert, wenn wir uns mit solchen Satzungen unterwinden, Gnade zu verdienen. Es ist auch am Tag, daß um dieser Überzeugung willen in der Christenheit unzählige menschliche Traditionen überhand genommen haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens gar untergedruckt gewesen ist. Man hat täglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und neue Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, um mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.
Ebenso handeln jene, die menschliche Satzungen aufrichten, gegen Gottes Gebot, daß sie Sünde setzen in der Speise, in Tagen und dergleichen Dingen, und beschweren die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als müßte bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, um Gottes Gnade zu verdienen, der gleich wäre dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln und Bischöfen befohlen haben aufzurichten, wie denn etliche davon schreiben. Steht auch wohl zu glauben, daß etliche Bischöfe mit dem Exempel des Gesetzs Mosi betrogen worden sind. Daher so unzählige Satzungen gekommen sind, daß eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen auch ohne Ärgernis der anderen eine Handarbeit tut, daß es eine Todsünde sei, wenn man die Stundengebete versäumt, daß etliche Speise das Gewissen verunreinige, daß Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versöhne, daß die Sünde in einem vorbehaltenen Fall nicht vergeben werde, man ersuche dann zuvor den Vorbehalter des Falls, unangesehen, daß die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenstrafen reden.
Woher haben denn die Bischofe Recht und Macht solch Satzungen der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Dann Sankt Peter verbietet in Apgl 15, das Joch auf der Jünger Hälse zu legen. Und Sankt Paul sagt den Korinthern, daß ihnen die Gewalt, zu bessern, und nicht zu verderben, gegeben sei. Warum mehren sie dann die Sunde mit solchen Satzungen?
Doch hat man klare Sprüche der göttlichen Schrift, die da verbieten, solche Satzungen aufzurichten, um damit die Gnade Gottes zu verdienen, oder als sollten sie zur Seligkeit vonnöten sein. So sagt Sankt Paulus Kol. 2: „So laßt euch nun niemand ein Gewissen machen über Speise oder über Trank oder über bestimmte Tage, nämlich den Feiertagen, oder Neumonden oder Sabbeten, welches ist der Schatten von dem, der zukunftig wäre, leibhaftig aber in Christus“; ebenso: „So ihr denn nun gestorben seid mit Christus von den weltlichen Satzungen, was laßt ihr euch dann fangen mit Satzungen, als wäret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anrühren, du sollst das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter den Händen verzehrt, und sind Menschengebot und -lehren und haben einen Schein der Weisheit.“ Ebenso verbietet Sankt Paulus Tit 1. öffentlich, man solle nicht auf jüdische Fabeln und Menschengebote achten, welche die Wahrheit abwenden.
So redet auch Christus selbst in Matth. 15 von denen, die die Leute auf Menschengebote treiben: „Laßt sie fahren, sie sind blinde Blindenleiter“, und verwirft solchen Gottesdienst und sagt: „Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzt hat, die werden ausgerottet.“
So nun die Bischöfe Macht haben, die Kirche mit unzähligen Satzungen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet dann die göttliche Schrift so oft, menschliche Satzungen zu machen und zu hören?
Warum nennet sie diese Teufelslehren? Sollte denn der heilige Geist solches alles vergeblich verwarnt haben?
Deshalb, weil solche Ordnungen aufgerichtet werden als notwendig, um damit Gott zu versöhnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelium entgegen sind, so ziemt sich den Bischöfen keineswegs, solchen Gottesdienst zu erzwingen. Denn man muß in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, nämlich, daß die Knechtschaft des Gesetzes nicht nötig ist zur Rechtfertigung, wie denn Sankt Paulus Gal 5 schreibt: „So bestehet nun in der Freiheit, mit der uns Christus befreit hat, und laßt euch nicht wiederum in das knechtische Joch einfangen.“ Denn es muß je der vornehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden, daß wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christus ohne unser Verdienst erlangen, und nicht durch Gottesdienst, der von Menschen eingesetzt ist, verdienen.
Was soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnunge und Zeremonien? Dazu geben die Unseren die Antwort, daß die Bischofe oder Pfarrherren Ordnungen machen mögen, damit es in der Kirche ordentlich zugehe, nicht, um damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht, um damit für die Sünde genugzutun oder die Gewissen damit zu binden, solches für einen notwendigen Gottesdienst zu halten und zu meinen, daß sie Sünde täten, wenn sie dieselben ohne Ärgernis brechen. Also hat Sankt Paulus den Korinthern verordnet, daß die Weiber in der Versammlung ihre Häupter sollen bedecken; ebenso, daß die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden, sondern ordentlich, einer nach dem anderen.
Solche Ordnung gebührt der christlichen Versammlung um der Liebe und des Friedens willen zu halten, und den Bischofen und Pfarrherren in diesen Fällen gehorsam zu sein, und dieselben sofern zu halten, daß einer den anderen nicht ärgere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wüstes Wesen sei; doch so, daß die Gewissen nicht beschwert werden, daß man sie für solche Dinge halte, die zur Seligkeit not sein sollten, und zu meinen, daß sie Sünde täten, wenn sie dieselben ohne Ärgernis der anderen brechen; wie denn niemand sagt, daß das Weib Sünde tue, das mit bloßem Haupt ohne Ärgernis der Leute ausgeht.
Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feiern und Weisen. Denn jene, die meinen, daß die Ordnung vom Sonntag für den Sabbat als notwendig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, daß alle Ceremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangeliums nachgelassen werden mögen. Und dennoch, weil es vonnöten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, damit das Volk wüßte, wann es zusammen kommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallen und Willen gehabt, damit die Leute ein Beispiel der christlichen Freiheit hätten, daß man wüßte, daß weder das Halten des Sabbats noch eines anderen Tages vonnöten sei.
Es gibt viele unrichtige Disputation von der Verwandlung des Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der Veränderung des Sabbats, welche alle entsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen gemäß wäre, und als sollte Christus den Aposteln und Bischöfen befohlen haben neue Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nötig wären. Dieselben Irrtümer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehret und gepredigt hat. Etliche disputieren also vom Sonntage, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rechten, dennoch schier als ob aus göttlichen Rechten; sie stellen Form und Maß, wiefern man am Feiertag arbeiten möge.
Was sind aber solche Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Dann wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Satzungen zu lindern und Nachsicht walten zu lassen, so kann man doch keine Nachsicht oder Linderung finden, solange die Ansicht stehenbleibt, daß sie vonnöten sein sollten. Nun muß dieselbe Ansicht bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.
Die Apostel haben geheißen, man solle sich des Blutes und des Erstickten enthalten. Wer hält es aber jetzt? Dennoch tun die keine Sünde, die es nicht halten, denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht beschweren wollen mit solcher Knechtschaft, sondern haben es um des Ärgernis willen eine zeitlang verboten. Denn man muß achthaben in dieser Satzung auf das Hauptstück christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.
Man hält schier kein alte Canones so, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzungen täglich viele weg, auch bei denen, die solche Satzungen allerfleißigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wenn diese Linderung, daß wir wissen, solche Satzungen so zu halten, daß man nicht meine, daß sie nötig seien, nicht vorgenommen wird, und daß es auch den Gewissen unschädlich sei, obgleich solche Satzungen fallen.
Es würden aber die Bischöfe leicht den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drängten, diejenigen Satzungen zu halten, die doch ohne Sünde nicht gehalten werden mögen. Jetzt aber tun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heiligen Sakraments, auch den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemanden auf, er tue denn zuvor einen Eid, er wolle diese Lehre, die doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelium gemäß ist, nicht predigen. Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischöfe zum Nachteil ihrer Ehre und Würden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den Bischöfen in der Not auch zu tun gebührt; allein bitten sie darum, daß die Bischöfe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen sind und wider den Gebrauch der christlichen allgemeinen Kirche angenommen sind; für welche vielleicht zu Beginn ein Grund bestand, aber sie reimen sich nicht zu unseren Zeiten.
So ist’s auch unleugbar, daß etliche Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischofe der Gütigkeit haben, dieselben Satzungen zu mildern, zumal eine solche Änderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirchen zu erhalten. Denn viele menschliche Satzungen sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht nötig zu halten, wie die päpstlichen Rechte selbst bezeugen. Kann es aber je nicht sein, es auch bei ihnen nicht zu erhalten, daß man solche menschlichen Satzungen mäßige und abtue, welche man ohne Sünde nicht halten kann, so müssen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein als den Menschen.
Sankt Peter verbietet den Bischöfen die Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen zu zwingen, wozu sie wollten. Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischofen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so mögen sie gedenken, wie sie deshalben Gott werden Antwort geben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollen verhüten helfen.
- Inhaltsverzeichnis
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- Der 20. Artikel
- Der 21. Artikel
- Schluß des 1. Teils
- 2. Teil
- Der 22. Artikel
- Der 23. Artikel
- Der 24. Artikel
- Der 25. Artikel
- Der 26. Artikel
- Der 27. Artikel
- Der 28. Artikel
- Beschluß