Christian Beyer verliest vor Kaiser Karl V. die „Confessio Augustana“

Schluß des 1. Teils

Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)


Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK


Dies ist fast die Summe der Lehre, welche in unseren Kirchen zu rechtem christlichen Unterricht und Trost der Gewissen, auch zur Besserung der Gläubigen gepredigt und gelehrt ist; wie wir denn unsere eigene Seele und Gewissen je nicht gern vor Gott mit Mißbrauch des göttlichen Namens oder Wortes in die höchste größte Gefahr bringen oder auf unsere Kinder und Nachkommen eine andere Lehre, als die dem reinen göttlichen Wort und christlicher Wahrheit gemäß ist, fallen lassen oder vererben wollten. So denn dieselbe in heiliger Schrift klar gegründet und dazu der allgemeinen christlichen, ja auch der römischen Kirche, so viel aus der Väter Schriften zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist, so achten wir auch, unsere Widersacher können in den oben angezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns sein. Deshalb handeln diejenigen ganz unfreundlich, vorschnell und gegen alle christliche Einigkeit und Liebe, die vornehmen, die Unseren deshalb als Ketzer abzusondern, zu verwerfen und zu meiden, selbst ohne beständigen Grund göttlicher Gebote oder Schrift. Denn Irrung und Zank sind vornehmlich über etlichen Traditionen und Mißbräuchen. So denn nun an den Hauptartikeln kein befindlicher Ungrund oder Mangel, und dies unser Bekenntnis göttlich und christlich ist, sollten sich billig die Bischöfe, wenn schon bei uns der Tradition halben ein Mangel wäre, gelinder erzeigen, wiewohl wir hoffen, beständigen Grund und Ursache darzutun, warum bei uns etliche Traditionen und Mißbräuche geändert sind.


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