Luther auf dem Reichstag in Worms (kolorierter Holzschnitt, 1556)

Luther in Worms

Text von Pastor Volker Heide erschienen auf X.

Im Jahr 1521 rief der Heilige Römische Kaiser Karl V. den deutschen Mönch Martin Luther zum Reichstag nach Worms (einem kaiserlichen Rat), um öffentlich auf eine päpstliche Bulle von Papst Leo X. zu antworten. Diese Bulle exkommunizierte Luther Ende 1520. Daraufhin verbrannte Luther das Dokument öffentlich vor dem Stadttor von Wittenberg.

Am 18. April 1521 wurde Luther aufgefordert, vor einer Versammlung von über 200 Adligen, Klerikern und Erzbischöfen unter dem Vorsitz von Karl V. zu erscheinen. Luther wurde befohlen, seine Lehren und Schriften zu widerrufen und abzuschwören. Er weigerte sich jedoch, seine Ansichten zu widerrufen, und der Reichstag von Worms erklärte ihn offiziell zum Ketzer. Das Wormser Edikt befahl Luther, seine Predigten einzustellen. Seine Bücher wurden verboten; sie durften nicht mehr verkauft oder gedruckt werden. Er wurde auch für vogelfrei erklärt und unter die Reichsacht gestellt (das bedeutete, dass jeder ihn straffrei töten durfte).

Luthers Anhänger, darunter viele regierende Autoritäten, weigerten sich, diese Beschlüsse des Reichstags umzusetzen. Die Reformation war nun in vollem Gange. Luther wurde in die Wartburg gebracht, wo er etwa zehn Monate lang im Verborgenen lebte. Für den Rest seines Lebens blieb sein Reiseverkehr aufgrund der Edikte des Reichstags eingeschränkt.

Nach diesen Ereignissen in Worms gewann die Reformation in vielen Teilen Deutschlands schnell an Boden. All das war jedoch nur möglich, weil ein einzelner deutscher Mönch den Mut und die Kühnheit hatte, sich den höchsten politischen und religiösen Autoritäten seiner Zeit zu widersetzen. Luther weigerte sich zu widerrufen und erklärte: „Mein Gewissen ist gefangen in Gottes Wort. Ich kann und will nichts widerrufen. Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen!“


Bild: Luther auf dem Reichstag in Worms (kolorierter Holzschnitt, 1556)



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