Inhaltsverzeichnis
Confessio Augustana
Das Augsburgische Bekenntnis (1530)
Lateinischer Text: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
(1930), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 50-137
Deutscher Text nach BSLK
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- Beschluß
Augsburger Bekenntnis
Im Gegensatz zu den Katechismen wurde das Augsburger Bekenntnis, die „Confessio Augustana“ (CA), im Jahr 1530 von vornherein als Bekenntnis konzipiert. Philipp Melanchthon schrieb sie damals im Auftrag der Reichsstände, die evangelisch geworden waren und deswegen vom Kaiser und den anderen Reichsständen der Häresie bezichtigt wurden. Auf dem Reichstag zu Augsburg vor Kaiser und Reich wurde die Schrift als Glaubensbekenntnis vorgelesen – allerdings nicht mit der Absicht, den evangelischen als einen „Sonderglauben“ darzustellen, sondern als den schon immer von der wahren Christenheit vertretenen Glauben. Zugleich sollte sie auf die in Kirche und Theologie herrschenden Missstände hinweisen. Die CA ist durch ihre historische und dogmatische Bedeutung das „Ur- und Grundbekenntnis“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche, denn darin bekennen wir als Lutheraner, das wir in der Einheit des wahren christlichen Glaubens stehen, die jedoch nicht auf Kosten der Wahrheit entstehen oder aufrecht erhalten werden kann.
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Der deutsch-römische Kaiser und die nichtevangelischen Stände haben die CA jedoch nicht angenommen, sodass Melanchthon weiter damit beauftragt wurde, eine Verteidigung, eine Apologie der CA zu schreiben. Diese fertigte er noch in Augsburg an und ließ sie 1531 drucken. Streng genommen ist die Apologie der Confessio Augustana ihrer Entstehung nach keine Bekenntnisschrift, sondern – wie der Name schon sagt – eine Verteidigung der CA mittels vertiefender Argumentation und Klarstellung. Sie wurde aber zu einer Bekenntnisschrift, indem sie später in das Konkordienbuch aufgenommen wurde. Heute dient sie uns als Bekenntnisschrift, die den in der CA bekannten lutherischen und in diesem Sinne christlichen Glauben aus einer erweiterten Perspektive darstellt und begründet.
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